Private Altersvorsorge


Neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge wird die private Sozialabsicherung im Alter immer wichtiger. Das freiwillig eingezahlte Kapital und die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen ohne Abzuege dem Sparer zu. Diese Art der Vorsorge wird teils staatlich gefoerdert und kann weder vererbt, beliehen, veraeußert oder verpfaendet werden. Diese Sicherheit greift auch bei Beduerftigkeit des Versicherungsnehmers und steht fuer das Sozialamt oder die Agentur fuer Arbeit nicht zur Verfuegung. Zu diesen Rentenmodellen zaehlen die Riester- und Ruerup-Rente. Zu den staatlich nicht gefoerderten Maßnahmen hingegen gehoeren der Besitz von Immobilien und Sparplaene in Form von Aktienfonds.